Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeitsvermittlung/ Personalverleih ausländische Unternehmen - Bewilligungsgesuch
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- sehr gute Kopie der Bewilligung des Heimatstaates (für Unternehmen aus der EU)
- amtlicher Nachweis, dass diese Berechtigung noch gültig ist, nicht älter als 3 Monate (für Unternehmen aus der EU)
- aktueller Handelsregisterauszug
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Passkopie) des Bewilligungsinhabers resp. des verantwortlichen Geschäftsführers
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Person (z.B. Berufsdiplom, Fähigkeitsausweis, Arbeitszeugnisse, für Unternehmen aus der EU)
- Nachweis der Einzahlung der Bewilligungsgebühr (für Unternehmen aus der EU)
- Nachweis der Hinterlegung der Kaution (gilt nur für den Personalverleih für Unternehmen aus der EU)
- Bewilligungsbestätigung des seco (muss angefordert werden, für Unternehmen aus der Schweiz)
- Kopie(n) der Betriebsbewilligung(en) des seco (für Unternehmen aus der Schweiz)
- Kopie(n) der Betriebsbewilligung(en) des Kantons (für Unternehmen aus der Schweiz)
Kosten
- Bewilligung für die Arbeitsvermittlung: CHF 300.-
- Bewilligung für den Personalverleih: CHF 400.-
Kontakt
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[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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