Gesuch für Projektunterstützung (gemäss Art. 16 GLG)
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
GLG
V. Finanzhilfen
Art. 16
Förderungsprogramme
1) Das Land kann öffentlichen oder privaten Institutionen, die Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann durchführen, Finanzhilfen gewähren. Es kann selbst Programme durchführen.58
2) Die Programme sollen insbesondere den folgenden Zwecken dienen:
a) Förderung der inner- oder ausserbetrieblichen Aus- und Weiterbildung;
b) Verbesserung der Vertretung der Geschlechter in den verschiedenen Berufen, Funktionen und Führungsebenen;
c) Verbesserung der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben;
d) Förderung der Arbeitsorganisation und Infrastrukturen am Arbeitsplatz, welche die Gleichstellung begünstigen;
e) Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann.59
3) In erster Linie werden Programme mit neuartigem und beispielhaftem Inhalt unterstützt. Eine direkte Finanzierung von Programmen in Betrieben ist ausgeschlossen.
Kosten
Nach Abschluss des Projekts ist ein Schlussbericht zu erstellen und samt Schlussrechnung dem Fachbereich Chancengleichheit zuzustellen.
Termin / Frist
Gesuchseingaben sind rechtzeitig vor Projektdurchführung einzureichen.
Beachten
Es werden in erster Linie Projekte mit neuartigem und beispielhaftem Inhalt unterstützt. Ausgeschlossen ist eine direkte Finanzierung von Projekten in Betrieben.
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