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Fristverlängerung Steuererklärung juristische Personen - Ertragssteuer

Voraussetzungen

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Voraussetzung, dass eine Fristverlängerung gewährt wird, ist die Antragsstellung vor Ablauf der bisher gewährten Fristen sowie die Bezahlung der provisorischen Rech­nung.

Beachten

Zwischen Zahlungsauftrag und Zahlungsempfang verstreichen erfahrungsgemäss einige Tage. Wir empfehlen, den Antrag erst einige Tage nach dem Zahlungsauftrag zu stellen, da der fehlende Zahlungseingang bei der Steuerverwaltung zu einer Ablehnung des Antrags führt. 

Die Fristverlängerung wird längstens bis 31.12. des dem Steuerjahr nachfolgenden Kalenderjahres gewährt. Sie können den Antrag auf Fristverlängerung abspeichern oder ausdrucken. Die Antwort der Steuerverwaltung erhalten Sie auf die angegebene Email-Adresse. Es besteht die Möglichkeit, mit einem Gesuch maximal für 50 juristische Personen eine Fristverlängerung zu beantragen.

Rechtliche Grundlage: Art. 42 der Steuerverordnung.

Fristverlängerung Steuererklärung juristische Personen - Ertragssteuer

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