Willkommen bei der Landesverwaltung

Die digitale Service Plattform
Formulare

CEMT-Genehmigung

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Auf Antrag erhalten liechtensteinische Transportunternehmen, welche über eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenen Güterkraftverkehr im EWR und in der Schweiz verfügen, sowie die gewerberechtlichen und die lizenzrechtlichen Voraussetzungen und die CEMT-Vorschriften erfüllen, eine CEMT-Genehmigung.
Die Transportunternehmen müssen neben den im Strassentransportgesetz aufgeführten allgemeinen, einige weitere, besondere Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmen müssen im Besitz einer Transportunternehmerbewilligung sein, welche mindestens fünf Jahre vor Antragstellung ausgestellt wurde.
  • Innerhalb der letzten fünf Jahren darf weder ein Entzugsverfahren durchgeführt worden sein, noch darf es zu einer Verurteilung wegen Verstössen gegen die geltenden Transportvorschriften gekommen sein.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Der beantragte Bedarf ist ausreichend zu begründen und zu belegen durch:

  • Belege (insbesondere Verträge)
  • Auftragspapiere
  • Dispositionsunterlagen
  • CMR-Frachtbriefe

Kosten

  • CEMT-Genehmigung: CHF 900.- 
  • CEMT-Fahrtenberichtsheft: CHF 50.-  
  • Fahrzeugbestätigung für ein Fahrzeug: CHF 10.- 
  • Überprüfungsformular: CHF 10.-
  • Die Rechnung wird jeweils beigelegt oder nachträglich zugesandt
  • Der Betrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen

Beachten

Die Genehmigungen gelten für ein Kalenderjahr.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Genehmigungen besteht nicht. 
Die CEMT-Genehmigungen sind für die in unserer Internetseite im Informationsteil erwähnten Staaten gültig.

Zum Formular

Kontakt

Postadresse

Amt für Volkswirtschaft
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse

Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Öffnungszeiten

Schalter

Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Büro

Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien