Bewilligungsgesuch für Spielgruppen
Einreichung
Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift oder eine digitale Willensbekundung. Diese kann in händischer Form oder digital mit der eID.li oder lilog (Anmeldung noch bis 07.05.2025 möglich) angebracht werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln. Durch den Login mittels einer der angegebenen Identifikationsarten ist durch das Senden die Willensbekundung gewährleistet.
Auch wenn Sie keine elektronische Einreichungsart verwenden, können Sie den Antrag dennoch elektronisch ausfüllen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Erforderliche Unterlagen sind nachzureichen.
Voraussetzungen
Kinder- und Jugendgesetz ( KJG), Kinderbetreuungsverordnung (KBV), Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht in der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern
Notwendige Unterlagen und Informationen
Die Beilagen gemäss Auflistung im Formular sind gesondert einzureichen.
Kosten
Kostenpflichtig
Termin / Frist
Das Bewilligungsgesuch kann jederzeit eingereicht werden.
Beachten
Das Formular ist vollständig auszufüllen.
Kontakt
Amt für Soziale Dienste
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Postfach 63
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Besucheradresse
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