Baustelle - Vorankündigung
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Die Vorankündigung ist dem Amt für Volkswirtschaft zu übermitteln, auf der Baustelle auszuhängen und bei wesentlichen Änderungen anzupassen.
Beachten
Die Vorankündigung ist zwei Wochen vor Baubeginn dem Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Arbeitssicherheit zu übermittel.
Kontakt
Amt für Volkswirtschaft
[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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Amt für Volkswirtschaft
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