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Baustelle - Vorankündigung

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Die Vorankündigung ist dem Amt für Volkswirtschaft zu übermitteln, auf der Baustelle auszuhängen und bei wesentlichen Änderungen anzupassen.

Beachten

Die Vorankündigung ist zwei Wochen vor Baubeginn dem Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Arbeitssicherheit zu übermittel.

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Amt für Volkswirtschaft
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse

Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

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