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Formulare

Baugesuch Antrag (Blitzschutz, Brandschutz, Energieausweis, Energienachweis)

Einreichung

Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.

Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Zu den Gründen, aus denen ein Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt unter anderem:

  • Der Antrag muss von mehreren Personen unterschrieben werden.
  • Der Antrag muss im Namen einer oder mehrere juristischen Personen unterschrieben werden.
  • Dem Antrag müssen Beilagen im Original beigelegt werden.
  • Der Antrag oder eine Beilage müssen beglaubigt werden.

Wichtige Hinweise für den Ausdruck von Dokumenten
Für den korrekten Ausdruck der von Ihnen erfassten Daten benötigen Sie eine aktuelle Version des Adobe Readers. Bitte erledigen Sie daher vor der Verwendung der Baugesuchslösung folgende zwei Schritte: 

  • Laden Sie sich über den Link http://get.adobe.com/de/reader/ die aktuelle Version des Adobe Readers herunter und installieren Sie das Programm. 
  • Starten Sie das Programm anschliessend und antworten Sie auf die Frage, ob der Adobe Reader zur Standard-Anzeige von PDF-Dokumenten erklärt werden soll, mit "Ja". 

 
Falls Sie bereits einen Antrag erfasst und die Daten ohne installierten Adobe Reader ausdrucken wollten, erhalten Sie ein leeres bzw. fehlerhaftes PDF-Dokument. 
Bitte gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor: 
Speichern Sie die erfassten Daten auf Ihrem PC/MAC, indem Sie den Menüpunkt „Daten speichern/weiterleiten“ links unten verwenden. 
Schliessen/Beenden Sie die Baugesuchslösung. 
Laden und installieren Sie eine aktuelle Version des Adobe Readers wie vorstehend beschrieben. 
Doppelklicken Sie auf die gespeicherten Antragsdaten und öffnen Sie damit die Baugesuchslösung inkl. aller gespeicherten Daten. Wählen Sie das PDF-Dokument erneut aus. 

Zum Formular

Öffnungszeiten

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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
09.00 - 12.00
14.00 - 16.00

Mittwoch
09.00 - 12.00
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Baurecht und Brandschutz 

Termine nur nach Vereinbarung 

 

Wohnbauförderung

Termine nur nach Vereinbarung und auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten möglich

Büro

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