Antragsformular Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine möglichst einfache Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachgefordert werden.
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss pro Person eingereicht werden. Eine Einreichung mit der persönlichen eID wird empfohlen.
Voraussetzungen
Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle in Liechtenstein versicherten Personen, deren Einkommen die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten: Alleinstehende / alleinerziehende Personen CHF 65'000; verheiratete Personen oder Personen in Lebensgemeinschaft CHF 77'000.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Für antragsstellende Personen oder deren Ehe- oder Lebenspartner/innen, die im Vorjahr nicht in Liechtenstein steuerpflichtig waren: Ausländische Steuerveranlagung sowie Nachweis der Vermögensverhältnisse
- Im Bedarfsfall die eingeforderten Vollmachten.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Termin / Frist
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss bis 31. Oktober eines jeden Jahres beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Wird ein Antrag nach dem 31. Oktober eingereicht, wird er abgewiesen.
Beachten
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse der versicherten Person.
Kontakt
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