Antragsformular Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Einreichung
Die Eingabefrist für die Anträge 2025 ist abgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Antragstellung für das Antragsjahr 2026 ist ab Mitte Januar 2026 wieder möglich.
Voraussetzungen
Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle in Liechtenstein versicherten Personen, deren Einkommen die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten: Alleinstehende / alleinerziehende Personen CHF 65'000; verheiratete Personen oder Personen in Lebensgemeinschaft CHF 77'000.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Für antragsstellende Personen oder deren Ehe- oder Lebenspartner/innen, die im Vorjahr nicht in Liechtenstein steuerpflichtig waren: Ausländische Steuerveranlagung sowie Nachweis der Vermögensverhältnisse
- Im Bedarfsfall die eingeforderten Vollmachten.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Termin / Frist
Die Eingabefrist für die Anträge 2025 ist abgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Antragstellung für das Antragsjahr 2026 ist ab Mitte Januar 2026 wieder möglich.
Beachten
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse der versicherten Person.
Die Eingabefrist für die Anträge 2025 ist abgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Antragstellung für das Antragsjahr 2026 ist ab Mitte Januar 2026 wieder möglich.
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