Antrag auf Verlängerung eines liechtensteinischen Designs
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Verlängerungsgesuch mit Angabe des/der Inhabers/Inhaberin, der Registriernummer sowie der Designbezeichnung
Kosten
Verordnung vom 29. Oktober 2002 über die Einhebung von Gebühren nach dem Designgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Kontakt
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