Antrag auf Erklärung des teilweisen bzw. vollständigen Verfalls
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann basierend auf einer beim Formular-Aufruf vorgenommenen Anmeldung mit „lilog“ (Anmeldung noch bis 07.05.2025 möglich) oder der „eID.li“ elektronisch erfolgen oder in händischer Form angebracht werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsarten gemäss Varianten 1 sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über die Buttons „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine der beiden elektronischen Einreichungsarten verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Verfall wegen absoluter Ausschlussgründe kann von jeder natürlichen oder juristischen Person gestellt werden sowie von jedem Interessensverband von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungsunternehmern, Händlern oder Konsumenten, welcher am Verfahren beteiligt sein kann.
Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn über denselben Streitgegenstand zwischen den Parteien durch unanfechtbaren Beschluss oder rechtskräftiges Urteil entschieden wurde.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Antrag auf Erklärung des Verfalls
- Angabe der der Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
- gegebenenenfalls Vollmacht der Vertretung
Kosten
Verordnungn vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Beachten
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