Antrag auf Ausnahmevereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice)
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Der Antrag auf Ausnahmevereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit kann vom Arbeitnehmenden und Arbeitgeber eingereicht werden. Eine Einreichung mit der persönlichen eID wird empfohlen.
Voraussetzungen
Gemäss dieser Rahmenvereinbarung bleibt die Zuständigkeit für die Sozialversicherung im Sitzstaat der Arbeitgeber/innen dann bestehen, wenn Arbeitnehmer/innen für
- einen oder mehrere Arbeitgeber/innen im selben Erwerbsstaat,
- unselbständig,
- unter Verwendung von Informationstechnologie,
- weniger als 50% der Arbeitszeit,
- im Wohnstaat
Telearbeit verrichten.
Die Rahmenvereinbarung ist nur auf Konstellationen anwendbar, die zwei Staaten betreffen, welche diese Vereinbarung unterfertigt haben und auf Personen, welche den EU-Koordinierungsregeln unterworfen sind.
Personen, auf welche schon bisher diese Koordinierungsregeln nicht anwendbar waren, können auch nicht in den Genuss dieser Rahmenvereinbarung kommen (z. B.: EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Liechtenstein oder Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in Liechtenstein).
Der aktuelle Stand der Unterzeichnerstaaten und der englischhe Text der Rahmenvereinbarung findet sich auf folgender Webpage:
Beachten
Hinweise zum Datenschutz
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Gesundheit
Postadresse
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30
13:30 - 16:30
Büro
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30
13.30 - 17:00
Feiertage und dienstfreie Tage