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Formulare

Anmeldung Beherbergung

Einreichung

Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, diese nach Massgabe der Bestimmungen über das Meldewesen zu registrieren und von diesen eine Kurtaxe zu erheben.

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Kosten

 

Die Anmeldung ist kostenlos

Beachten

 

Taxpflichtig sind alle beherbergten Personen mit Ausnahme von Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die in den Hütten des Liechtensteiner Alpenvereins übernachten.

Formular