Änderung der Markeneintragung - Antrag
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Löschung: Die Löschung wird gebührenfrei vollzogen, wenn der/die Markeninhaber/in einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellt. Auch die Löschung für nur einen Teil der Waren und Dienstleistungen ist möglich (hingegen gebührenpflichtig). Nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer wird die Marke von Amtes wegen gelöscht, sofern kein Verlängerungsgesuch vorliegt.
Änderung: Änderungen von Name bzw. Firma, Adresse oder Sitz sowie Vertretung werden auf ein formelles Gesuch hin im Markenregister eingetragen. Auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch hin kann auch die Waren- und Dienstleistungsliste eingeschränkt werden. Eine Erweiterung ist hingegen nicht möglich: Hierfür braucht es eine Neuanmeldung
Kosten
Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Kontakt
Amt für Volkswirtschaft
Postadresse
Amt für Volkswirtschaft
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Büro
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Feiertage und dienstfreie Tage