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Amt für Umwelt
11.04.2025

Warnung vor erheblicher Waldbrandgefahr - Erlass eines bedingten Feuerverbotes

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge herrscht in Liechtenstein eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3). Es gilt deshalb ab sofort ein bedingtes Feuerverbot im Freien!

Seit längerem sind bei uns keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. In Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter herrscht deshalb Trockenheit. Als Folge davon ist die Waldbrandgefahr im ganzen Land erheblich (Stufe 3 von 5). Der Wetterbericht sagt für die nächste Tage zudem sonniges und teilweise föhniges Wetter voraus. Im Freien gilt deshalb ab sofort ein bedingtes Feuerverbot! Das heisst, dass nur noch die offiziellen festeingerichteten Grillstellen verwendet werden dürfen und dies nur mit der gebotenen Vorsicht. Insbesondere bei stärkerem Wind soll vollständig auf das Feuern im Freien verzichtet werden!

Verhaltensempfehlungen

  • Grillieren im Freien nur noch auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz zu unterlassen.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.

Im Falle eines Waldbrandes:

  • Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.
  • Feuer schnellstmöglich löschen

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:

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