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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
17.03.2017

Vorsorgliche Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 18. März 2017 aufgehoben

Die Regierung hat mit Zirkularbeschluss vom 17. März 2017 die seit letztem Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest per 18. März 2017 vorzeitig aufgehoben. Die Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar 2017 befristet und wurde dann zufolge der anhaltenden Bedrohungslage bis zum 31. März 2017 verlängert.

Aktuell sind besondere vorsorgliche Massnahmen nicht mehr angezeigt. Die meisten Wildvögel, die in der Schweiz und bei uns Winterquartier bezogen hatten, haben unsere Gegend verlassen. Daher sind die Geflügelbestände nicht mehr besonders bedroht. Aus Gründen des Tierschutzes soll den Tierhaltenden wieder ungehinderter Freilauf ihres Geflügels ermöglicht werden. Zugleich entspricht damit die „Freiland-“Deklaration der vom Geflügel stammenden Produkte wieder der tatsächlichen Haltungssituation. Die vorzeitige Aufhebung der Verordnung erfolgt in Anlehnung an die Schweiz aus fachlichen, grundsätzlichen und Wettbewerbsgründen.

Selbstverständlich müssen die Geflügelhalter trotz der nicht mehr gegebenen akuten Bedrohung auch künftig risikobasiert die zum Schutz ihrer Tiere erforderlichen Biosicherheitsmassnahmen treffen.

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