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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
07.05.2015

Verpackungsmaterial zu oft mitgewogen

Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden hat grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen. Die Nettomenge ist die Menge einer Ware ohne jegliches Verpackungsmaterial.

Dieser Grundsatz gilt auch im Offenverkauf, wenn in Gegenwart des Kunden oder der Kundin messbare Waren abgewogen und mit dem entsprechenden Preis versehen werden. 

Heute werden Waagen mit Tara-Funktion verwendet. Diese erlauben es problemlos – per Knopfdruck – das Gewicht der Verpackung abzuziehen und die Ware netto zu verkaufen. Schutzhüllen, Trennpapiere, Kunststoffbehälter oder ähnliches Verpackungsmaterial gehören zur Tara und dürfen nicht mit der Ware mitgewogen werden. Es sind nur einzelne Ausnahmen vom Netto-Prinzip erlaubt.

Im Jahre 2014 zeigte sich bei Kontrollen, dass dies noch zu wenig beachtet und eine verstärkte Information über die geltende Regelung notwendig ist. 

Bei 4 von 5 Betrieben in Liechtenstein wurde bei der Erstkontrolle das Nettoprinzip nicht eingehalten und führte zu Beanstandungen. Die Nachkontrollen in den entsprechenden Betrieben zeigten, dass alle die notwendigen Massnahmen umgesetzt hatten und das Nettoprinzip angewendet wurde.

Hinweis: Das Faltblatt «Netto verkaufen» bietet hilfreiche Informationen zum Netto-Prinzip.

 

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