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Amt für Kommunikation
27.10.2017

Verfügung betreffend Genehmigung des Kostenrechnungsmodells (KRM) der Telecom Liechtenstein AG

Das Amt für Kommunikation hat am 13. Oktober 2017 eine Verfügung erlassen, mit der das Kostenrechnungsmodell (KRM) der Telecom Liechtenstein AG (TLI) genehmigt bzw. entsprechend festgelegt wird.

Die Genehmigung des KRM betrifft zum gegenständlichen Zeitpunkt nur dessen Systematik, nicht jedoch die konkreten Kosten, Mengen oder Entgelte. Die konkreten Entgelte werden in einem nächsten Schritt auf der Grundlage des genehmigten Kostenrechnungsmodells errechnet.

Die Genehmigungsverfügung samt Beilagen und weiterführenden Informationen finden Sie hier.

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