Das Amt für Kommunikation (AK) hat am 26. April 2016 die Technischen Betrieblichen Bestimmungen (TBB) der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) per Verfügung genehmigt. Mit den TBB legen die LKW die Bestimmungen fest, zu denen private und gewerbliche Anschlusswerber und Liegenschaftsbesitzer einen Anschluss an die jeweiligen Kommunikationsnetze der LKW erhalten.
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