• Home
  • News
  • Umsetzung des Google Spain Urteils
Datenschutzstelle
11.12.2014

Umsetzung des Google Spain Urteils

Die Bedeutung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Löschpflichten von Suchmaschinenbetreibern, namentlich Google, wurde in den vergangenen Monaten kontrovers diskutiert. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, in welcher Liechtenstein durch die Datenschutzstelle vertreten ist, hat nun Leitlinien hierzu veröffentlicht.

Dabei wird festgehalten, dass  das vielzitierte "Recht auf Vergessen" im Allgemeinen höher zu gewichten ist als die wirtschaftlichen Interessen einer Suchmaschine. Dennoch muss eine Interessenabwägung stattfinden. Betroffene müssen sich direkt an die Suchmaschinen wenden, die nicht nur Onlineformulare zur Verfügung stellen sollten. Eine wirkungsvolle Umsetzung des Urteils verlangt auch, dass dieses Recht auch bei nicht-europäischen Internetseiten umgesetzt wird (einschliesslich .com). Weigert sich eine Suchmaschine, einen Löschantrag umzusetzen, kann man sich an die nationale Datenschutzbehörde wenden. Das Dokument enthält gemeinsame Kriterien für die Behandlung von Beschwerden durch die Datenschutzbehörden.

Google hat in Liechtenstein keine "Niederlassung" im Sinn der Datenschutzrichtlinie. Beschwerden können bei der Datenschutzstelle eingereicht werden, die dann das weitere Vorgehen prüfen wird.  

Diese Leitlinien können hier aufgerufen werden.

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien