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11.08.2015

Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe betreffend Drohnen

Der Einsatz von Minidrohnen nimmt kontinuierlich zu. Deshalb ist es wichtig, für ausreichend Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung zu sorgen, ohne den sinnvollen und vorteilhaften Einsatz von Drohnen einzuschränken.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe fordert in einer Stellungnahme die Regelung des Einsatzes von Drohnen auf nationaler und europäischer Ebene. Eine der möglichen Massnahmen wäre, zur leichteren Identifikation der Betreiber von Drohnen elektronische Kontrollschilder einzuführen.

Eine Zusammenfassung sowie die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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