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22.03.2017

Passwortschutz der elektronischen Steuererklärung (eTax) entfernt

Für die aktuelle eTax-Anwendung 2016 ist die Funktion des Passwortschutzes nicht mehr verfügbar. Beachten Sie bitte, dass ältere eTax-Versionen mit einem hinterlegten Passwort minimal geschützt sind.

Bei der Verwendung der elektronischen Steuererklärung sollte daher darauf geachtet werden, dass die Software nur auf einem geschützten Computer (aktueller Virenscanner aktiv, Betriebssystem-Updates eingespielt, Nutzerpasswort vergeben, Festplatte bei Notebooks verschlüsselt usw.) verwendet wird. Die Dateien der Steuererklärung sollten nicht in einer öffentlichen Cloud oder einer anderen externen Ablagen gespeichert werden, wo Dritte möglicherweise Zugriff darauf haben.

Weitere Informationen zum Selbstdatenschutz finden Sie hier.

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