Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben dem Amt für Kommunikation (AK) die Entgelte für sämtliche regulierte Produkte zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation des Entwurfes der Genehmigungsverfügung durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.
Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.
Die Dokumente und weiterführende Informationen finden Sie hier