Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben dem Amt für Kommunikation (AK) aufgrund der entsprechenden Verpflichtung aus der Verfügung betreffend "Massnahmen der Sonderregulierung auf dem Vorleistungsmarkt für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen für hochkapazitive Übertragungswege im Kernnetz “ vom 22. Mai 2014 (M Kernnetz) das Standardangebot für den physischen Zugang zu Infrastrukturen im Kernnetz zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation dieses Standardangebots durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.
Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben.
Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.
Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 20. August 2014 festgesetzt.
Die Dokumente und weiterführende Informationen finden Sie hier