Das Amt für Kommunikation führt derzeit eine Konsultation der Verfügung, mit der das Kostenrechnungsmodell der Liechtensteinischen Kraftwerke genehmigt wird, durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.
Die Genehmigung des KRM betrifft zum gegenständlichen Zeitpunkt nur dessen Systematik, nicht jedoch die konkreten Kosten, Mengen oder Entgelte. Die konkreten Kosten werden in einem nächsten Schritt auf der Grundlage des genehmigten Kostenrechnungsmodells errechnet.
Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben.
Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.
Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 20. August 2014 festgesetzt.
Die Dokumente und weiterführende Informationen finden Sie hier