Das Amt für Gesundheit hat am 26. September 2017 gestützt auf die per 1. Januar 2018 geltenden Beiträge der Versicherten den Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bestimmt.Das Amt für Gesundheit hat am 26. September 2017 gestützt auf die per 1. Januar 2018 geltenden Beiträge der Versicherten den Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bestimmt.