Infolge neuer Erlasse der EU im Bereich Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren und der entsprechenden Anpassung nationaler Erlasse, wird der bisherige Heimtierausweis am 29. Dezember 2014 durch den neuen Heimtierpass ersetzt.
Dieser Pass enthält neue Sicherheitselemente und bei der Ausstellung müssen geänderte Regelungen befolgt werden. Letztere betreffen mit einer Ausnahme ausschliesslich die Tierarztpraxen. Der Heimtierhalter (Hund, Katze, Frettchen) muss wissen, dass seine Tierarztpraxis, je nach Standort nur einen liechtensteinischen, schweizerischen oder österreichischen Heimtierpass ausstellen kann. Der länderspezifische Heimtierpass muss aber weder mit der Nationalität des Tierhalters noch dessen Wohnsitz übereinstimmen. Ist der Heimtierpass erst einmal ausgestellt, kann dann jede Tierärztin oder jeder Tierarzt weitere Einträge vornehmen.
Ab dem 29.12.2014 dürfen Tierarztpraxen nur noch Heimtierpässe nach den neuen Anforderungen ausstellen.
Wichtig: Alle Heimtierausweise, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden.