Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern haben Anspruch darauf, dass ihre Daten im Schulbereich im Einklang mit dem Datenschutzgesetz bearbeitet werden. Erläuterungen und Hinweise wie mit Personendaten in den öffentlichen und in den von der Regierung bewilligten privaten Schulen umzugehen ist, gibt ein Merkblatt. Dieses wurde durch das Schulamt in Zusammenarbeit mit der Datenschutzstelle erstellt. Das Merkblatt über den Datenschutz an Schulen finden Sie hier.
Datenschutzstelle
06.06.2016