Nachdem die Vogelgrippe auch in einer privaten Tierhaltung im Kanton St. Gallen aufgetreten ist, verordnete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV am 25. November 2025 in Absprache mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein entsprechende Schutzmassnahmen. Die Verordnung vom 26. November 2025 über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erklärt gleichsam der Schweiz das ganze Landesgebiet Liechtensteins zum Beobachtungsgebiet . Ziel der Massnahmen ist es, den Eintrag des Vogelgrippevirus in die Geflügelbestände zu verhindern.
Die Verordnung vom 26. November 2025 über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erklärt gleichsam der Schweiz das ganze Landesgebiet Liechtensteins zum Beobachtungsgebiet .
Ziel der Massnahmen ist es, den Eintrag des Vogelgrippevirus in die Geflügelbestände zu verhindern.
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