Konsultation des Verfügungsentwurfs, mit dem das Kostenrechnungsmodell der Telecom Liechtenstein AG genehmigt wird
Die Telecom Liechtenstein AG hat dem Amt für Kommunikation aufgrund der Verpflichtungen, die sich aus den Verfügungen betreffend Massnahmen der Sonderregulierung auf den Vorleistungsmärkten für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt M1), für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (M2), für die Anrufzustellung in deren öffentliches Telefonnetz an festen Standorten (M3) sowie für den Breitbandzugang für Grosskunden (M5) ergeben, ihr Kostenrechnungsmodell zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation der Verfügung, mit der das Kostenrechnungsmodell genehmigt wird, durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.
Die Konsultationsdokumente finden Sie in der Rubrik „Konsultationen“