Am 1. Januar 2017 sind das neue Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz; KGG) sowie die Verordnungen über die Ausrichtung von finanziellen Beträgen und die Einhebung von Gebühren in Kraft getreten. Weitere Details unten unter "Gesetze".
Amt für Kultur
29.12.2016