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Ausländer- und Passamt
26.11.2014

Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen

Die Regierung hat am 25. November 2014 beschlossen, auch im Jahr 2015 rund 15 Prozent mehr Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, als dies aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Pflicht wäre.

Mit der Festsetzung der Höchstzahlen für das Jahr 2015 geht die Regierung wie in den Vorjahren rund 15 Prozent über die mit der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbarte Mindestverpflichtung hinaus. Liechtenstein ist verpflichtet, an EWR-Staatsangehörige jährlich mindestens 28 Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen. Durch den Höchstzahlenbeschluss der Regierung können zusätzlich 4 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit erteilt werden. Die 12 Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige, die an Schweizer Staatsangehörige zu vergeben sind, erhöhen sich durch diesen Beschluss auf 14.

Zugleich hat die Regierung die Quote für Lebenspartner von liechtensteinischen, EWR- bzw. Schweizer Staatsangehörigen und diejenige für "Übrige Staatsangehörige" (nicht EWR und Schweiz) festgelegt. An Lebenspartner können maximal 24 Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Die Anzahl Bewilligungen für "Übrige Staatsangehörige" werden aufgrund der grösseren Nachfrage der liechtensteinischen Wirtschaft von 6 auf 8 erhöht. Zur Ausschöpfung dieser Höchstzahlen besteht keine Verpflichtung.

Unterstützung der Wirtschaft

Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen werden seit 2011 festgelegt. Damit trägt die Regierung dem Bedürfnis der liechtensteinischen Wirtschaft nach mehr Aufenthaltsbewilligungen Rechnung. Die Regierung muss bei der Vergabe der Bewilligungen unter anderem die Wettbewerbsneutralität zwischen den Erwerbssektoren und den Unternehmungen beachten. Sie legt bei der Vergabe der Aufenthaltsbewilligungen aber auch besonderen Wert darauf, dass vor allem Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, deren Wohnsitznahme für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein von besonderem Interesse sind.

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