Mitteilung und Aufforderung
Nach Abschluss der Grundbuchvermessung Eschen hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 07. März 2017 (LNR 2017-204 BNR 2017/273 REG 3333) das Vermessungswerk Eschen, Operat 8 (Teiliga, Tentscha und Rheinau), für rechtskräftig erklärt und ihm die Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit amtlicher Glaubwürdigkeit zuerkannt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, mit der Eintragung beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Donnerstag, 11. Mai 2017 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundstücksbezeichnungen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksbezeichnungen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Alle Interessierten werden hiermit gemäss Art. 17 Abs. 2 Bst. b und c sowie Art. 86 SchlT/SR aufgefordert, alle ihre dinglichen Rechte, welche ohne Eintragung in das alte Grundbuch entstanden sind, binnen einer Frist von einem Monat, gerechnet ab Donnerstag, 11. Mai 2017, zur Eintragung in das Grundbuch anzumelden, widrigenfalls diese Dienstbarkeiten erlöschen.
Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch