Gemäss Regierungsbeschluss vom 12. September 2017 werden ab 18. September 2017 im Hinblick auf die Einführung des "Neuen Grundbuches" die Eigentumsrechte, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte an allen Grundstücken in der Gemeinde Eschen bereinigt.
Die bisher im Grundbuch eingetragenen Rechte werden von Amtes wegen in die Bereinigung miteinbezogen. Nicht eingetragene Rechte und Lasten sind zur Eintragung anzumelden. An alle, denen Rechte an einem in der Gemeinde Eschen gelegenen Grundstück zustehen, die bisher nicht eingetragen wurden, ergeht hiermit die Aufforderung, diese Rechte beim Amt für Justiz in Vaduz anzumelden. Im Anschluss an die Grundbuchbereinigung wird der Schlussaufruf gemäss Art. 82 SchlT SR publiziert.
Nach Abschluss der Grundbuchbereinigung mit Auskündigung Schlussaufruf (Auflageverfahren) und in der Folge mit der Inkraftsetzung des Neuen Grundbuches können eintragungsbedürftige dingliche Rechte, die nicht eingetragen sind, gegenüber gutgläubigen Dritten nicht mehr geltend gemacht werden (Art. 86 Ziff. 1 SchlT SR), sie fallen binnen zwei Jahren seit Inkrafttreten endgültig dahin (Art. 86 Ziff. 2 SchlT SR). Während des Bereinigungsverfahrens kann gemäss Art. 551 SR in das provisorische Grundbuch Einsicht genommen und Auskunft verlangt werden.
Amt für Justiz
Vaduz, 14. September 2017