Die im November 2015 in der EU in Kraft getretene Telekom-Binnenmarktverordnung (TSM – Telecom Single Market) legt die Grundlage für die Wahrung der Netzneutralität fest. Es wird festgelegt, dass der gesamte Internetverkehr grundsätzlich gleich behandelt wird und die Nutzer freien Zugang zu den Inhalten ihrer Wahl erhalten, sie nicht ungerechtfertigterweise blockiert werden dürfen oder ihre Geschwindigkeit gedrosselt werden darf; ein bevorzugter Zugang gegen Bezahlung wird verboten.
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