Mitteilung
Nach Abschluss der Erneuerung des Vermessungswerkes und Wechsel des Bezugsrahmens der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 22. September 2015 (LNR 2015-1181 BNR 2015/1283 REG 3337) das Vermessungswerk Triesen, Operate 11 und 13 und den Bezugsrahmenwechsel der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in Triesen genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der Eintragung der neu ermittelten Flächenmasse gemäss Mutation Nr. 1991 und der Anmerkung der "dauernden Bodenverschiebungen" beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 23. Oktober 2015 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neu ermittelten Grundstücksflächen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksflächen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch