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Amt für Justiz
07.04.2022

Gemeinde Schellenberg, periodische Nachführung der Amtlichen Vermessung - Operat 8, Mutation Nr. 235 (Kulturgrenzmutation)

Mitteilung

Nach Abschluss der periodischen Nachführung und den Ergänzungsaufnahmen der Amtlichen Vermessung hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 16. November 2021 das Vermessungswerk Schellenberg, Operat 8 (ganzes Gemeindegebiet), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Schellenberger Mutation Nr. 235 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.

Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Donnerstag, 5. Mai 2022 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.

Amt für Justiz
Vaduz, 07.04.2022

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