Mitteilung
Nach Abschluss der Erneuerung des Vermessungswerks hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 15. März 2016 (LNR 2016-333 BNR 2016/394 REG 3337) das Vermessungswerk Ruggell, Operat 8 (Dorfgebiet), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Ruggeller Mutation Nr. 680 (Kulturgrenzänderungen) beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Mittwoch, 27. April 2016 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.
Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch