Mitteilung
Nach Abschluss der Erneuerung des Vermessungswerks und Wechsel des Bezugsrahmens der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 4. Februar 2014 (LNR 2014-92 BNR 2014/150 REG 3337) die Vermessungswerke Planken, Operat 3 und 5, für rechtskräftig erklärt und ihnen die Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit amtlicher Glaubwürdigkeit zuerkannt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der Eintragung der neu ermittelten Flächenmasse gemäss Plankner Mutation Nr. 315 beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 21. März 2014 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neu ermittelten Grundstücksflächen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksflächen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Amt für Justiz
Vaduz, 25. Februar 2014