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Amt für Justiz
13.11.2017

Gemeinde Eschen - Grundbuchbereinigung

Schlussaufruf (Art. 82 Schlusstitel zum Sachenrecht)

Für das ganze Gemeindegebiet Eschen ist die Grundbuchbereinigung abgeschlossen. Das bereinigte Grundbuch ist aus den jedem Grundeigentümer zugestellten Grundbuchauszügen ersichtlich. Bei Unklarheiten kann während der Auflagefrist vom 17. November bis 16. Dezember 2017 mit den zuständigen Personen beim Amt für Justiz Kontakt aufgenommen werden.

Innert der genannten Frist sind allfällige Mängel oder Fehler sowie eintragungsbedürftige, noch nicht eingetragene Rechte beim Amt für Justiz anzumelden.

Nach der anschliessenden Inkraftsetzung des "Neuen Grundbuches" mit voller Rechtswirkung für die Gemeinde Eschen können eintragungsbedürftige Rechte, die nicht eingetragen sind, gegenüber gutgläubigen Dritten nicht mehr geltend gemacht werden (Art. 86 Abs. 1 SchlTzSR). Sie fallen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten endgültig dahin (Art. 86 Abs. 2 SchlTzSR).

In Zusammenarbeit mit Vertretern der Gemeinde wird am Dienstag, 21. November 2017 im Mehrzweckgebäude Eschen (Mehrzweckraum, 1. OG) Essanestrasse 11 (Beginn 19.00 Uhr) eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Eine Vertretung des Amtes für Justiz wird Interessierte über das "Neue Grundbuch" und das Bereinigungsverfahren informieren und im Anschluss daran für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Amt für Justiz

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