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Amt für Justiz
06.08.2015

Gemeinde Eschen, Erneuerung des Vermessungswerkes Operat 13 (Dorfteil Eschen) und Bezugsrahmenwechsel der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in Eschen, Nendeln und im Eschner Riet

Mitteilung

Nach Abschluss der Erneuerung des Vermessungswerkes und Wechsel des Bezugsrahmens der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 21. April 2015 (LNR 2015-14 BNR 2015/549 REG 3337) das Vermessungswerk Eschen, Operat 13 (Dorfteil Eschen) und den Bezugsrahmenwechsel der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in Eschen, Nendeln und im Eschner-Riet genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der Eintragung der neu ermittelten Flächenmasse gemäss Mutation Nr. 941 beauftragt.

Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 04. September 2015 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neu ermittelten Grundstücksflächen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksflächen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.

Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch

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