Das Amt für Kommunikation (AK) hat am 30. Januar 2015 gegenüber den drei in Liechtenstein tätigen Mobilfunkbetreiber Frequenzzuteilungsverfügungen erlassen. Die einzuhaltenden Nutzungsbedingungen sind in einer einheitlichen Beilage enthalten und gelten gleichlautend für alle Betreiber. Das AK hat damit die Grundlage für den notwendigen technischen Refarming-Prozess geschaffen.
Mit den Verfügungen werden den Mobilfunkbetreibern in Liechtenstein die Nutzungsrechte an den jeweils beantragten Frequenzen in den Bereichen 800, 900, 1800, 2100 und 2600 MHz eingeräumt und in den Nutzungsbedingungen die notwendigen technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen festgelegt.
Die Verfügungen samt Nutzungsbedingungen schaffen die Grundlage, dass die Betreiber ihre Kunden landesweit mit superschnellem Internet – z.B. mit der 4. Mobilfunkgeneration LTE – versorgen können und damit den Wirtschaftsstandort Liechtenstein weiter stärken.
Es liegt nun an den Betreibern die technischen Vorkehrungen in ihren Netzen zu treffen, dass der liechtensteinischen Bevölkerung Breitbanddienste in höchster Qualität und mit der besten verfügbaren Bandbreite zur Verfügung gestellt werden können. Die Frequenzzuteilungsverfügungen sehen unter anderem eine entsprechende Versorgungspflicht vor, wonach mindestens 95 % der Bevölkerung innerhalb von einem Jahr ab der Zuteilung Datendienste erhalten, die im Regelfall eine Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s Download und 250 kbit/s Upload (netto, outdoor) aufweisen.
Der nächste Schritt, um die zugeteilten Frequenzen in den bereits bisher genutzten Frequenzbändern tatsächlich nutzen zu können, ist die Durchführung des technischen Refarmings, das unter Moderation des AK im Laufe des Februars 2015 stattfinden wird.
Die Verfügungen und die Nutzungsbedingungen sind hier abrufbar.