Die Artikel-29-Arbeitsgruppe hatte im Bereich der Datentransfers in die USA im Oktober eine Frist bis Ende Januar gesetzt, um eine Neulösung zu finden.
Die Kommission präsentierte Anfang Februar eine Neulösung unter der Bezeichnung „EU-US-Privacy Shield“. Die Artikel-29-Arbeitsgruppe begrüsst diesen Umstand, hält aber gleichzeitig fest, dass diese Neulösung noch analysiert werden muss. Transfers auf Basis der Safe Harbor Entscheidung sind fortan illegal. Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.