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Datenschutzstelle
12.09.2017

Empfehlung zur Vernichtung von Personendaten

Im Zusammenhang mit der Vernichtung von Personendaten hat die Datenschutzstelle eine Empfehlung veröffentlicht. Ziel ist es, den Inhabern von Datensammlungen Hilfestellung bei der Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Vernichtung personenbezogener Daten zu geben. Die Empfehlung erklärt die wesentlichen Merkmale sowie begriffliche und technische Abgrenzungen und stellt abschliessend mögliche Vorgehensweisen für die datenschutzkonforme Vernichtung vor. Wo zweckmässig und sinnvoll wird bereits auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen, die zukünftig unter bestimmten Umständen auch von Unternehmen in Liechtenstein zu berücksichtigen sein wird. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

 

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