Die Anonymisierung von Personendaten ist – auch in Bezug auf „Open Data“ – ein unerlässliches Instrument, um z.B. bei der Erstellung von Statistiken die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen. Unsere Richtlinie zur Anwendung der Anonymisierung und Pseudonymisierung informiert Sie über das Thema und gibt allgemeine Empfehlungen. Eine von der Artikel-29-Datenschutzgruppe soeben verabschiedete Empfehlung zeigt dazu Anonymisierungstechniken auf, mit welchen das Risiko einer Re-Identifizierung vermieden werden kann. Die beiden Dokumente finden Sie hier.
Datenschutzstelle
28.04.2014