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Amt für Justiz
15.03.2018

Einführung des "Neuen Grundbuches" gemäss Sachenrecht in der Gemeinde Eschen

Bekanntmachung

Im Auftrag der Regierung (LNR 2018-276 BNR 2018/283 REG 0142) erfolgt gemäss Art. 85 Abs. 2 SchlT/SR die Bekanntmachung, dass nach erfolgter Durchführung des Bereinigungsverfahrens und des Auflageverfahrens für alle im Gemeindegebiet Eschen gelegenen Grundstücke das neue Grundbuch gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen auf den 26. März 2018 in Kraft gesetzt wird.

Die Grundstücke von Eschen werden im Grundbuch künftig ohne Hinweis auf die noch nicht erfolgte Einführung des Grundbuches gemäss Sachenrecht geführt.

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