Das neue schweizerische Lebensmittelrecht tritt am 1. Mai 2017 in Kraft. Das vom Bundesrat am 16. Dezember 2016 verabschiedete Lebensmittelgesetz findet einschliesslich der dazu gehörenden 27 Verordnungen auch in Liechtenstein Anwendung. Das neue Schweizer Lebensmittelrecht erhöht die Transparenz, schützt die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Täuschung und vereinfacht den Handel.
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
16.12.2016