Für die Wasserentnahme aus Fliessgewässern gilt analog den vergangenen Jahren das Merkblatt „Wasserentnahme aus Fliessgewässern 2026“. In Balzers und Ruggell wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, ab Hydranten zu bewässern. Aus folgenden Gewässern darf daher unabhängig der Wasserführung kein Wasser mehr für die Bewässerung entnommen werden:
- Balzers: Oberaubach / Kappelebach
- Ruggell: Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach
Für die Wasserentnahme ab Hydranten gilt ebenfalls nach wie vor das Merkblatt „Wasserbezug aus Hydranten 2026“. Für einen entsprechenden Antrag ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen.