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Amt für Umwelt
03.04.2025

Bewässerung: Wasserbezug aus Fliessgewässern und Hydranten

Für die Wasserentnahme aus Fliessgewässern gilt analog den vergangenen Jahren das Merkblatt „Wasserentnahme aus Fliessgewässern 2025“. In Balzers und Ruggell wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen ab Hydranten zu bewässern. Aus folgenden Gewässern darf daher unabhängig der Wasserführung kein Wasser mehr für die Bewässerung entnommen werden:

  • Balzers:           Oberaubach / Kappelebach
  • Ruggell:           Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach

Für die Wasserentnahme ab Hydranten gilt ebenfalls nach wie vor das Merkblatt „Wasserbezug aus Hydranten, 2025. Für einen entsprechenden Antrag ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen.

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