Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, das EWR-Gremium der Datenschutzbehörden, hat sich bereits im September des letzten Jahres mit dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD beschäftigt und dazu eine erste Evaluation veröffentlicht: Evaluation, Anhang zur Evaluation.
Danach wurde die Gruppe durch die Europäische Kommission um Unterstützung gebeten, damit die Abkommen und Gesetze den Datenschutz angemessen berücksichtigen. Im Februar veröffentlichte diese Gruppe, in der die Datenschutzstelle den Beobachterstatus einnimmt, ein weiteres Statement, das sich an die nationalen Regierungen richtet. In diesem Statement wird betont, dass die Einhaltung der Verhältnismässigkeit und der Zweckgebundenheit zentral ist. Dies auch, da ein massenhafter Austausch von Daten grössere Sicherheits- und Haftungsrisiken beinhaltet. Deshalb wird ein Dialog mit den Datenschutzbehörden empfohlen und unter anderem ein Fragebogen an die zuständigen Behörden ausgearbeitet. Die Gruppe erinnert dabei an die erste Evaluation vom September 2014, die nach wie vor Gültigkeit hat.
Den Text des Statements finden Sie hier.