Die Artikel 29 Gruppe hat am 16. Dezember 2015 Leitlinien für die Mitgliedsstaaten im Bereich des Automatischen Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten veröffentlicht. Diese Leitlinien zielen insbesondere darauf ab, dass der Datenschutz auch im Austausch mit Drittstaaten, die keinen angemessenen Datenschutz aufweisen, gewährleistet ist. Inhaltlich werden Kriterien aufgelistet, damit ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Diese Kriterien beziehen sich insbesondere auf eine klare Rechtsgrundlage, die Verhältnismässigkeit, Zweckgebundenheit, Datensicherheit usw. Diese Leitlinien sind insbesondere im Zusammenhang mit dem Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) relevant.
Die Leitlinien können hier heruntergeladen werden.